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Geschäftsordnung

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  1. Gültigkeit
    Die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung des Fördervereins der Reischleschen Wirtschaftsschule. Sie wird vom geschäftsführenden Vorstand (§ 10 Satzung) beschlossen und von der Mitgliederversammlung (§ 11 Satzung) bestätigt.

  2. Mitgliedsbeitrag

    1. Höhe
      Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro pro Jahr.

    2. Ermäßigung
      Für Schüler, Studenten und Auszubildende gilt ein ermäßigter Beitrag von 7,50 Euro. Die Ermäßigung wird für Absolventen der RWS für einen Zeitraum von drei Jahren ohne Nachweis gewährt und erlischt danach. Sollte das Mitglied weiterhin zu einer Beitragsermäßigung berechtigt sein, muss es dies eigenverantwortlich nachweisen.

    3. Spendenquittung
      Der Vorstand stellt jedem Mitglied jährlich eine Spendenquittung über den Mitgliedsbeitrag aus. Diese wird i. d. R. mit dem Jahresbericht Ende Juli verschickt.

    4. Einzug
      Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel per Bankeinzug entrichtet. Eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen die Mitglieder beim Eintritt in den Verein. Eine Änderung der Kontoverbindung muss das Mitglied dem Verein unverzüglich mitteilen.
      Der Einzug kann ganzjährig erfolgen. Zusätzliche Bankkosten, die durch Fehler beim Bankeinzug entstehen und die das Mitglied zu verantworten hat (z. B. fehlerhafte Kontoverbindung, unzureichende Deckung), sind vom Mitglied zu tragen.

    5. Fehlende Einzugsermächtigung
      Sollte ein Mitglied keine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilen, ist das Mitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag innerhalb der ersten vier Wochen des Jahres auf das Konto des Fördervereins zu überweisen. Es erfolgt keine Aufforderung zur Zahlung durch den Verein.

  3. Mitgliedsdaten
    Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seiner Adressdaten dem Verein selbständig und unverzüglich mitzuteilen.

  4. Suspendierung der Mitgliedschaft
    Wenn ein Mitglied es schuldhaft versäumt, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten (s. o.) oder geänderte Kontaktdaten mitzuteilen (s. o.), so kann auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstands die Mitgliedschaft dieser Person suspendiert werden; das heißt, das Mitglied wird weiterhin in der Mitgliederliste geführt, seine Rechte und Pflichten im Verein werden aber so lange ausgesetzt, bis das Mitglied entweder das Versäumnis ausgeräumt hat oder vom Vorstand gemäß § 6 Abs. 4 (Satzung) ausgeschlossen wurde.

  5. Mittelverwendung

    1. Grundsätze
      Über die Mittelverwendung entscheidet gemäß Satzung §§ 3, 4, 8 und 10 Abs. 1 der geschäftsführende Vorstand.

    2. Entscheidungsvollmacht
      Bei Ausgaben von bis zu 50 Euro ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands zur alleinigen Entscheidung bevollmächtigt; Ausgaben bis 400 Euro sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu bewilligen; höhere Ausgaben müssen vom geschäftsführenden Vorstand einstimmig genehmigt werden.

    3. Förderungsanträge
      Anträge zur Förderung, Unterstützung oder Finanzierung sind in schriftlicher Form an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Fördervereins. Der Antragsgegenstand muss den §§ 3 und 4 der Satzung entsprechen.
      Das zu fördernde Projekt soll der Reischleschen Wirtschaftsschule einen unmittelbaren und nachhaltigen Nutzen bieten.
      Der Antragsteller sollte auch andere Förderungsquellen (z. B. Elternbeirat, Schulleitung, Sponsoren) in Betracht ziehen. Ein entsprechender Hinweis im Förderungsantrag ist hilfreich.
      Bei Ablehnung eines berechtigten Förderungsantrags begründet der Vorstand auf Wunsch des Antragstellers die Ablehnung schriftlich.

Beschlossen durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereins am 22.10.2010.


Bestätigt durch die Mitgliederversammlung am 22.10.2010.

Für die Richtigkeit: Augsburg, 22.10.2010
Stefan Langer                              Petra Leipold                              Bernadette Wiedenmann
1. Vorsitzender                            2. Vorsitzender                           Schriftführer

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